Tiere von ukrainischen Flüchtlingen gehören nicht in Privathaushalte !

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Die Hilfsangebote für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind auf allen Gebieten überwältigend.

So melden sich auch viele Menschen, nach z.B. Aufrufen in den sozialen Medien, zur Aufnahme eines privaten Tieres von Geflüchteten, weil diese Tiere nicht mit in die Notunterkünfte dürfen.

Ein verständliches Hilfsangebot, denn auch die Tiere sind traumatisiert und brauchen jetzt Ruhe und einen Rückzugsort.

 

Aber halt.....so geht es nicht!

Generell  ist die Einfuhr von Tieren aus nicht gelisteten Drittländern, wie der Ukraine,  nur zulässig mit einem gültigen Impfdokument mit Nachweis einer Kennzeichnung (Transponderchip),  gültiger Tollwutschutzimpfung, und Nachweis einer Blutuntersuchung  (Antikörpertiternachweis Tollwut) die frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und drei Monate vor der Einreise untersucht worden sein muss. Ggf. sind noch andere Nachweise zu erbringen.

(EU Verordnung 576/2013)

Deutschland hat neben anderen europäischen Staaten dieses  Einreiseverfahren für Privattiere, die Kriegsflüchtlinge begleiten, vorübergehend vereinfacht.

Sobald Flüchtlinge, die ihre eigenen Haustiere (Hunde, Katzen) mitführen, einen Bleibeort gefunden haben, müssen sie sich bei dem örtlichen Veterinäramt melden, damit  die eingeführten Tiere registriert werden und auf ihren jeweiligen Impfstatus untersucht werden können. Durch das zuständige Veterinäramt wird dann das weitere Vorgehen vorgegeben.

Im besten Fall wird Geflüchteten mit Tieren eine Privatunterkunft  zugewiesen, wo die Tiere dann bei nicht kompletter Impfung in Quarantäne müssen, aber bei ihren Besitzern bleiben können.

Ähnliches versucht man auch bei den Notunterkünften. Vielleicht in abgetrennten Bereichen oder kleineren Unterkünften Platz für Flüchtlinge mit ihren Tieren zu schaffen. Auch da müssen Tiere mit nicht nachweisbaren Impfstatus in Quarantäne.

Sollte es keine  Möglichkeit geben, die Tiere bei ihren Besitzern zu separieren, werden die Tiere nach Vorgabe und unter Aufsicht des zuständigen Veterinäramtes, der Quarantäne in genehmigten Einrichtungen zugewiesen, wo  die vorgeschriebenen Einfuhrbedingungen dann erfüllt werden.

Quarantäne bedeutet in jedem Fall die Absonderung der Tiere zu anderen Tieren und Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes, womit private Tierhalter als Unterkünfte für die Heimtiere von Geflüchteten auf keinen Fall in Frage kommen.

Wie sich die Situation für die Kriegsflüchtlinge mit mitgebrachten Tieren weiterhin entwickelt, bleibt abzuwarten.  Alle beteiligten Stellen versuchen,  innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten, nach pragmatischen Lösungen zu suchen und jeden Einzelfall individuell zu prüfen.