Limburger Stadttauben droht Tötung durch Genickbruch

Im Vorfeld des Bürgerentscheids hatte sich der Deutsche Tierschutzbund gegen die Tauben-Tötung und für ein tierfreundliches Stadttaubenkonzept stark gemacht.

Aufhebung des Tötungsbeschlusses scheitert

 

Der Deutsche Tierschutzbund, sein Landestierschutzverband Hessen und der Tierschutzverein Limburg zeigen sich bestürzt über das Ergebnis des gestrigen Bürgerentscheids in Limburg: Die Mehrheit stimmte dafür, dass der Beschluss der Limburger Stadtverordneten zur Tötung der Stadttauben nicht aufgehoben werden soll. Im Vorfeld der Wahl hatte sich der Verband, gemeinsam mit Tierschützer und Content Creator Malte Zierden, für ein alternatives, tierfreundliches Stadttaubenkonzept mit betreuten Taubenschlägen stark gemacht.

„Wir bedanken uns bei allen Tierfreunden in Limburg, die mit „Ja“ gestimmt haben. Am Ende aber haben diese Stimmen nicht gereicht, um den tierschutzfeindlichen Tötungsbeschluss aufzuheben. Wir sind bestürzt und enttäuscht“, kommentiert Ute Heberer, Vorsitzende des Landestierschutzverbands Hessen. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Die Mehrheit der Limburger hat mit ihrer Wahl das Todesurteil für die Tauben besiegelt. Statt Mitgefühl und Respekt für die verwilderten Haustiere zu zeigen, wurden bestehende Vorurteile im Vorfeld des Bürgerentscheids sogar von den Limburger Stadtfraktionen CDU, FDP und SPD propagiert, um für die Tötung zu werben. Jetzt droht den Tauben ein grausamer, von Hand durchgeführter Genickbruch.“ Schröder stellt klar: „Sobald die erste Taube in Limburg getötet wird, werden wir Strafanzeige gegen die Verantwortlichen stellen.“

Die geplante Tötung der Stadttauben stellt aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Bereits 2021 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil festgehalten, dass Behörden keine Erlaubnis zur Tötung von Tauben erteilen dürfen, wenn mildere Alternativen zur Verfügung stehen. Das Fazit des damaligen Rechtsstreits gilt für alle Wirbeltiere: Die Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden und auch nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn konkrete Gesundheitsgefahren festgestellt und Alternativen umfassend abgeklärt wurden. Für Stadttauben wurde mittlerweile ausreichend belegt, dass kein erhöhtes Gesundheitsrisiko von den Tieren ausgeht. *

* Vgl. unter anderem:

·        Stellungnahme des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV): „Schädlingseigenschaft von verwilderten Haustauben

·        Dr. med. vet. Jens Hübel „Gefährdungspotential der Infektionserreger von Stadttauben für Menschen oder Haustiere

·        Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) kommt in einem Sachverständigengutachten zur Übertragung von Krankheitserregern durch Tauben auf den Menschen zu dem Ergebnis, dass die im Internet von Schädlingsbekämpfern dargestellten Gesundheitsgefahren entweder gar nicht existieren oder zumindest in stark übertriebener Form dargestellt werden (RKI 2018).

Der Deutsche Tierschutzbund räumt mit seiner Kampagne #RespektTaube seit Jahren mit Vorurteilen auf und macht sich für einen tierfreundlichen Umgang mit Stadttauben stark. Mehr Infos unter: www.tierschutzbund.de/taubenschutz