„Die pauschale Einstufung bestimmter Rassen als gefährlich bringt keine Sicherheit und vorverurteilt auch viele freundliche Hunde. Wir freuen uns, dass das Land Brandenburg dies erkannt hat und zukünftig auf die Rasseliste verzichtet“, sagt Rico Lange, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Brandenburg. Verena Wirosaf, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, ergänzt: „Die Gefährlichkeit eines Hundes ist nur in den seltensten Fällen genetisch bedingt. Vielmehr ist ausschlaggebend, wie der Hund aufgezogen und sozialisiert wurde, wie er gehalten wird und wie man mit ihm umgeht.“ Aus diesem Grund sei insbesondere die Sachkunde der Hundehalter von entscheidender Bedeutung. „Das Ablegen eines theoretischen Sachkundenachweises schon vor der Anschaffung des Tieres würden gewährleisten, dass Hundehalter sich im Vorfeld intensiv mit den Bedürfnissen des Tieres und den daraus resultierenden Anforderungen an die Haltung auseinandersetzen müssten. Ebenso könnten unüberlegte Anschaffungen verhindert werden. Beides würde dazu beitragen, die ohnehin überfüllten Tierheime zu entlasten“, so Wirosaf. Als Bestandteil des Sachkundeerwerbs sieht Lange zudem auch die Aufklärung über Gefahren, die mit dem Onlinekauf von Hundewelpen verbunden sind. Diese stammen oftmals aus Osteuropa, werden illegal eingeführt, sind häufig krank und schlecht sozialisiert. Neben gravierenden Tierschutzproblemen hat der illegale Tierhandel daher auch zur Folge, dass viele neue Besitzer überfordert sind und auch die deutschen Tierheime anhaltend durch Beschlagnahmungen illegal gehandelter Tiere belastet werden.
Die Sachkundepflicht vor der Anschaffung eines Hundes jedoch fand – trotz einer vom Deutschen Tierschutzbund und seinem Landestierschutzverband eingereichten Stellungnahme – keine Berücksichtigung in der neuen Verordnung. „Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, meint Lange. Laut der Tierschützer müsse zudem die überarbeitete Hundehalteverordnung dahingehend angepasst werden, dass eine Registrierung der Tiere in einem Haustierregister wie FINDEFIX verpflichtend würde. Aufgrund des 24-Stunden-Service der kostenlosen Haustierregister könnte damit, im Gegensatz zu einer alleinigen Registrierung beim Ordnungsamt, gewährleistet werden, dass ein entlaufener Hund, der aufgegriffen wird und etwa im Tierheim landet, schnell seinem Besitzer zugeordnet werden kann. „Die Argumentation des brandenburgischen Innenministeriums, dass eine Registrierpflicht den Datenschutz verletzt, können wir nicht nachvollziehen“, kommentiert Lange. Aus seiner Sicht sei es ein leichtes, von den Tierhaltern ein schriftliches Einverständnis zur Registrierung einzuholen. „In den über 30 Jahren haben wir noch keinen erlebt, der dies in unseren Tierheimen verweigert.“