Bundesregierung berichtet zum Schwänzekupieren bei Schweinen

Deutschland verstößt weiter gegen EU-Recht

Anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestags wiederholt der Deutsche Tierschutzbund seine Kritik am routinemäßigen Schwänzekupieren bei Schweinen. Weil Deutschland das EU-Verbot des routinemäßigen Kupierens nicht einhält, hatte die Europäische Kommission Deutschland dazu aufgefordert, bis Januar 2018 einen Aktionsplan vorzulegen, um dieser Praxis ein Ende zu bereiten. Dieser ist aus Sicht des Tierschutzes leider aber völlig unzureichend und wirkliche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus bis heute nicht gezogen. Sie muss dazu in der heutigen Ausschusssitzung berichten – das sieht Tagungsordnungspunkt 22 vor.

 

„Dass ein Land, das sich selbst gern als Vorreiter im Tierschutz darstellt, bis heute konsequent EU-Recht missachtet, ist beschämend und ein Armutszeugnis für die deutsche Tierschutzpolitik“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Er fordert die Bundesregierung zum Handeln auf: „Tiere dürfen nicht manipuliert werden, um Defizite in der Haltung auszugleichen oder bestimmte Produktionsziele zu erreichen. Es wird endlich Zeit, dass Deutschland gültiges Recht akzeptiert und die Ausnahmen im Tierschutzgesetz, die diese Manipulationen zulassen, streicht.“

Typisch für Schweine in der konventionellen Haltung sind Verhaltensstörungen, darunter auch das "Schwanzbeißen". Damit sich die Tiere aufgrund der Langeweile, des Platzmangels oder aufgrund von Stressfaktoren wie Temperaturschwankungen und Futterwechsel nicht gegenseitig verletzen, kupiert man ihnen prophylaktisch die Schwänze - anstatt die Ursachen, wie die Haltung auf engstem Raum und ohne ausreichend geeignetes Beschäftigungsmaterial, zu beseitigen. Das Kupieren geschieht ohne Betäubung und ohne die Gabe eines Schmerzmittels, obwohl längst erwiesen ist, dass der Eingriff schmerzhaft für die Tiere ist. 95 Prozent der Schweine in Deutschland wird der Ringelschwanz kupiert*. Dabei ist dieses routinemäßige Kürzen laut einer EU-Richtlinie bereits seit 1994 verboten. „Die Branche argumentiert gerne damit, dass der Verzicht auf das Schwänzekupieren tierschutzwidrige Zustände nach sich ziehen würde, da die Tiere sich gegenseitig die Ringelschwänze abbeißen und sich so schwer verletzen können. Mit dieser Argumentation macht es sich die Branche jedoch zu einfach! Ohne tiergerechte Haltungssysteme, die sich an dem natürlichen Verhalten und den Bedürfnissen der Tiere orientieren, wird es nicht gehen. Die Haltungsbedingungen müssen endlich an die Tiere, nicht mehr die Tiere an ihre Haltungsbedingungen angepasst werden. Hier braucht es ein Umdenken und einen grundlegenden Systemwandel“, macht Dr. Miriam Goldschalt, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund, deutlich.