Betäubungslose Ferkelkastration ab Januar 2021 verboten

Ab dem 1. Januar 2021 ist die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung verboten.

 

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass das Verbot nach einer Übergangfrist von insgesamt über sieben Jahren endlich in Kraft tritt. Auf Druck der Branche und durch die Mehrheit der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag wurde das zunächst auf 2019 datierte Ausstiegsdatum um zwei Jahre verschoben.

„Der Kampf für das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration war lang und voller Rückschläge. Dass die Regierungsfraktionen im Bundestag das 2013 beschlossene Verbot Ende 2018 noch mal gekippt haben und so die Tierqual für deutschlandweit etwa 50 Millionen Ferkel um weitere zwei Jahre verlängerten, war ein Schlag ins Gesicht für den Tierschutz. Mit dieser Entscheidung sind die Regierungsfraktionen und die Bundeslandwirtschaftsministerin vor den wirtschaftlichen Interessen der Branche eingeknickt; das Staatsziel Tierschutz wurde mit Füßen getreten“, resümiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Dass das Verbot nun zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt, sei daher längst überfällig.

Ebermast und Immunokastration müssen gefördert werden

Als tierschutzgerechte und praktikable Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration stehen die Ebermast, die Impfung gegen Ebergeruch mit Improvac (Immunokastration) und die Kastration unter Vollnarkose mittels Isofluran und Schmerzmittelgabe zur Verfügung.  Hinsichtlich der Isofluran-Methode stellen die Tierschützer klar, dass diese den wichtigen schnellen Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration möglich machen wird, allerdings aufgrund verschiedener Tierschutz-, Anwenderschutz- und Umweltschutzrisiken keine Dauerlösung darstellen kann. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes müssten mit Ebermast und Immunokastration vor allem die beiden Methoden weiter vorangetrieben werden, die gänzlich auf einen chirurgischen Eingriff am Tier verzichten und somit dessen Unversehrtheit bewahren. Hier fehle es noch immer an seriöser Aufklärungsarbeit, um Vorbehalte abzubauen sowie dem Willen der nachgelagerten Branche, bestehende vermarktungstechnische Hürden abzubauen. Preisabzüge für Schlachtkörper immunokastrierter Tiere etwa seien nicht zu rechtfertigen, da die Qualität mit denen chirurgisch kastrierter Tiere vergleichbar sei, wie Erfahrungsberichte und Studien zeigen. Zudem müsse die Immunokastration auch für den Ökobereich zulässig sein.