Weiterer Tiefpunkt in der Debatte zu Tiertransporten

Tiertransporte in Drittsaaten weiterhin erlaubt

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung über Änderungen der Tierschutztransportverordnung abgestimmt. Ein Verbot von tierquälerischen Tiertransporten in bestimmte Drittstaaten – in Länder das Nahen Ostens, Nordafrikas und Zentralasiens – fand dabei keine Mehrheit. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Wir bedauern, dass der Bundesrat die historische Chance vertan hat, für ein Tiertransportverbot in bestimmte Risiko-Drittstaaten zu stimmen - obwohl er am 12. Februar selbst noch die Bundesregierung aufgefordert hat, ein solches Verbot zu prüfen. Klar ist: Das BMEL hat kein Interesse daran, die Transporte zu stoppen - sonst hätte es selbst ein Verbot im Verordnungsentwurf verankert. Das Leid der Tiere wird weiter billigend in Kauf genommen.

Positiv am heutigen Bundesratsentscheid zur Tierschutztransportverordnung bleiben lediglich einige marginale Verbesserungen, wie die Tatsache, dass Verstöße gegen Lüftungs- und Temperaturvorgaben als Ordnungswidrigkeit behandelt werden sollen. Die Temperaturregelungen wurden verschärft, gehen aber nicht weit genug: Zwar sollen Tiere bei über 30 Grad nun nicht länger als viereinhalb Stunden transportiert werden, aus Tierschutzsicht ist ein Transport bei diesen extremen Temperaturen jedoch gänzlich abzulehnen.

Die heutige Abstimmung ist ein weiterer Tiefpunkt in der Debatte zu Tiertransporten.“