Hundeauslaufgbiete im Tal

Hunde im Stadtgebiet, auf öffentlichen Wegen und Plätzen, sowie in Park-und Grünflächenanlagen müssen stets angeleint werden.

Anleinpflicht von Hunden: Straßenordnung v. 15.12.2000 §4 Tiere

Damit Dein Hund sich auch einmal frei bewegen kann, stehen in Wuppertal fünf Auslaufgebiete zur Verfügung.

 

Hardt

Hardt-Anlagen
42107 Wuppertal

Nordpark

Am Nordpark 3
42281 Wuppertal

Am Gelben Sprung

Am Gelben Sprung
42281 Wuppertal

Ehrenhain

Ehrenhain
42329 Wuppertal

Nützenbergpark

Nützenberg
42115 Wuppertal

Nur innerhalb dieser Auslaufgebiete darf Dein Hund frei laufen. Daher ist es wichtig, sich genau an die Pläne zu halten, die am Anfang der Gebiete seitens der Stadt ausgewiesen sind. Ansonsten erwarten Dich bei  Nichtbeachtung empfindliche Geldstrafen.

In den meisten Wäldern Wuppertals darf der Hund im Einflussbereich des Halters auf den Waldwegen  unangeleint laufen (nicht außerhalb der Wege). In Naturschutzgebieten gilt das nicht. Da gehören Hunde ohne Ausnahme an die Leine.

Eine Liste der Naturschutzgebiete findest Du hier.

In einigen Gebieten wird der Freilauf von Hunden geduldet, wie zum Beispiel auf dem beliebten Scharpenacken (der Scharpenaken ist in Landesbesitz). Es versteht sich eigentlich von selbst, dass es daher  besonders wichtig ist, das Miteinander aller Erholungssuchenden, auch Nichthundehaltern, zu fördern und zu respektieren, damit nicht auch dieses Gebiet eine Anleinpflicht bekommt.

Zu den städtischen Auslaufgebieten, gibt es auch noch private Initiativen die Hundewiesen vermieten, damit sich die Hunde austoben können.

 

Diese lassen sich über Suchmaschinen im Internet leicht finden.

Die Hinterlassenschaften Deines Hundes müssen stets beseitigt werden. Dies ist in Wuppertal Pflicht, auch das Mitführen geeigneter Beutel. Bei Nichtbeachten droht ein Bußgeld. Ausnahme besteht nur bei Hinterlassenschaften im dichten bewachsenen Grün oder außerhalb der Wege in den Hundeauslaufgebieten.

Es kommt immer wieder zu unangenehmen Zusammenstößen zwischen Hundebesitzern, oder auch mit anderen Menschen in Wald und Flur. Hunde sollten daher stets angeleint werden.

  • wenn einem ein angeleinter Hund entgegen kommt
  • wenn Menschen Angst vor Hunden haben
  • wenn  man von seinem Gegenüber dazu aufgefordert wird
  • wenn kleine Kinder in unmittelbarer Nähe sind
  • wenn Reiter entgegen kommen
  • in jeder Situation, die zur fremden- und eigenen Sicherheit und der Deines Hundes dient

 

Hast Du noch offene Fragen?

Bitte nimm Kontakt mit dem Tierschutzverein Wuppertal auf.
Wir helfen Dir gerne weiter. Deine Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
Tel.: 0202 / 73 51 36