Umgang mit Listenhunden

Wenn Du beschließt, dass Dein Hund ein Listenhund sein soll, musst Du Dir neben den Überlegungen vor der Adoption zusätzlich Gedanken machen, ob Du bereit bist eine noch umfassendere Verantwortung für Deinen Hund zu übernehmen. Du kannst z.B. nicht in jedem Land Urlaub machen oder musst strenge Regeln beachten.

Verordnung anderer Länder für Listenhunde

Die soziale Akzeptanz beim Spaziergang ist deutlich geringer. Obwohl es nicht bewiesen ist, dass Listenhunde potenziell gefährlicher sind als andere Hunde, sind die über die Medien verbreiteten „Horrorgeschichten“ ein Grund dafür, dass Menschen eine oft unbegründete, aber doch reale Angst vor Listenhunden haben. Das gilt für Nichthundebesitzer, wie für Hundebesitzer anderer Rassen in gleichem Maße. Du solltest also über die nötige soziale Kompetenz verfügen, deeskalierend zu wirken, wenn es bei Kontakten zu Problemen oder Diskussionen kommt.

Du musst genau organisieren, wer im Falle Deiner Verhinderung sich um den Hund kümmert. Derjenige muss die nötige Sachkunde haben. s.u.
Und es müssen viele behördliche Regelungen beachtet werden. Wie bereits unter „Was sind Listenhunde“ beschrieben, werden behördlich diese Hunde anders beurteilt, als z.B. ein Hund, der nicht im Landeshundegesetz als „gefährlicher Hund“ oder „Hund einer bestimmten Rasse“ gelistet ist.

In jedem Bundesland sind diese Regeln unterschiedlich:

Verordnungen der Bundesländer Deutschlands für Listenhunde

Für NRW gilt, dass in jedem Fall vor der Anschaffung eines Listenhundes die Genehmigung bei der örtlichen Veterinärbehörde einzuholen ist.

Die Anschaffung muss im öffentlichen Interesse liegen, das heißt , einen Listenhund darf man ausschließlich aus einem deutschen Tierheim adoptieren. Privatkäufe sind verboten.

Auch die Einfuhr, meist aus dem osteuropäischen Ausland, ist strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
 

Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland​​​​​​​

Alle Listenhunde, die ohne behördliche Erlaubnis angeschafft werden, droht der behördliche Entzug und die Verbringung in ein Tierheim!

 

 

Zum Antrag der Genehmigung bzw. Erlaubnis müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Volljährigkeit,
  • ein Sachkundenachweis
  • der Nachweis, dass der Hund gechipt ist (Kennzeichnung)
  • der Nachweis einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • Nachweis der ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung

Listenhunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nur mit dem erforderlichen Sachkundenachweis, mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs und bestehender Zuverlässigkeit geführt werden. Darüber hinaus muss derjenige in der Lage sein den Hund sicher zu halten und zu führen.

Das gleichzeitige Ausführen mehrere Listenhunde durch eine Person ist verboten.

Für Listenhunde besteht eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Eine Befreiungsgenehmigung kann durch eine bestandene Verhaltensprüfung des Hundes beantragt werden.

 

Voraussetzungen für die Verhaltensprüfung (Wesenstest)

Alle Personen, die mit dem Hund ohne Maulkorb und Leine spazieren gehen wollen, müssen die Verhaltensprüfung mit dem Hund ablegen – das heißt:
Du als Halter, gegebenenfalls andere Familienmitglieder, Freunde oder Gassigänger. Ebenfalls muss jeder im Besitz eines gültigen Sachkundenachweises für Listenhunde sein.

Weitere Voraussetzung: Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein, wenn er die Prüfung ablegt. Ist er jünger als zwei Jahre, muss er die Prüfung nach zwei Jahren wiederholen. Bis dahin ist der Hund ab dem 6. Lebensmonat Maulkorbpflichtig. Leinenpflichtig ist er, sobald es in die Öffentlichkeit geht.

Ausnahme bei Listenhunden nach § 10 Landeshundegesetz können bis zum 24. Lebensmonat gemacht werden, wenn nachweißlich mind. alle zwei Wochen eine Hundeausbildung durch einen Sachverständigen oder eine sachverständige Stelle durchgeführt wird. Dies muss der Behörde bescheinigt werden.

Diese Situationen musst Du und Dein Hund für die Befreiung von der Maulkorbpflicht meistern

  • Überprüfung des Gehorsams, Verhältnis zwischen Hund und Hundeführer (Hund entspannt auf den Rücken legen, ins Maul schauen, über dem Hund stehen)
  • Verhalten bei unerwarteten Begebenheiten oder Geräuschen (Schirm aufspannen, Fahrradklingel, plötzliches Fallenlassen von Gegenständen)
  • Verhalten an der Leine bei Begegnung mit anderen Hunden egal welchen Geschlechts.
  • Verhalten in Menschengruppen, auch bei engem räumlichen Kontakt (z. B. in der Innenstadt oder im Aufzug)
  • Verhalten des Hundes gegenüber fremden Menschgen ohne den Hundeführer
  • Führen in Alltagssituationen (zum Beispiel Begegnungen mit Kinderwagen, Fahrradfahrern, Ball spielenden Menschen, Joggern oder ungewöhnlich agierenden Personen)

Die Reize sind so dosiert, dass deutlich wird, ob Dein Hund ein normales Verhalten oder ein nicht angemessenes Aggressionsverhalten zeigt. Jedes Prüfelement wird bewertet und dokumentiert. Nur, wenn alle Elemente positiv bewertet werden, kann davon ausgegangen werden, dass von Deinem Hund keine Gefahr ausgeht.

Voraussetzungen für die Befreiung vom Leinenzwang

Hat Dein Hund alle Prüfsituationen zur Maulkorbbefreiung bestanden, kannst Du testen lassen, ob er auch vom Leinenzwang befreit werden kann. Hierfür wird geprüft:

  • Verhalten des Hundes ohne Leine
  • Orientierung am Hundeführer und Abrufbarkeit
  • Verhalten bei Begegnung mit Artgenossen

Es ist möglich, dass keine umfassende Befreiung von Maulkorb- und/oder Anleinpflicht erteilt wird, sondern dass eine Empfehlung zum Umfang der Befreiung gegeben und Auflagen erteilt werden.

So kannst Du Dich vorbereiten

Übe alle Alltagssituationen. Dein Hund muss lernen, die verschiedensten Reizsituationen auszuhalten. Übe auf wechselndem Gelände und mit verschiedenen Kontaktpersonen. Denn Hunde lernen ortsbezogen. Das, was auf dem Übungsgelände sicher funktioniert, muss auf dem nächsten Hundeübungsplatz oder draußen im Gelände noch lange nicht klappen. Auf jeden Fall solltest Du Dir von einem Hundetrainer helfen lassen, der Erfahrung in der Durchführung von Verhaltensprüfungen hat.

Wo kannst Du die Prüfung absolvieren?

Prüfungen für Hunde nach §3 Landeshundegesetz dürfen nur von amtlichen Tierärzten / Tierärztinnen abgenommen werden. Die Prüfungstermine erfährst Du beim zuständigen Veterinäramt.

Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)

Bei Hunden bestimmter Rassen (§10, Landeshundegesetz) kann die Prüfung auch bei anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle ablegt werden.

Die bestandene Verhaltensprüfung führt in einigen Städten dazu, dass eine Steuerermäßigung genehmigt wird, so auch in Wuppertal. Die Steuersätze für Listenhunde sind im allgemeinen deutlich höher als für nicht Listenhunde. In Wuppertal beträgt der Steuersatz zur Zeit 1.000,-- Euro.

Hundesteuer 2019 Tatsächliche Steuerlast Gefährliche Hunde


Hundesteuer 2019 Tatsächliche Steuerlast

Seit vielen Jahren sprechen sich Tierschützer gegen die Rasselisten aus. Auch ein Golden Retriever oder ein Boxer z. B. können Aggressionspotenzial haben.

Die Diskriminierung bestimmter Hunderassen in diesem Zusammenhang trifft auf große Kritik sowohl aus Halterkreisen als auch aus der Wissenschaft.

Wissenschaftlich kann bisher nicht belegt werden, dass es Hunde gibt, die aufgrund ihrer Rasse gefährlicher sind als andere.

Die Verhaltensprüfung (Wesenstest) an sich scheint aber geeignet zu sein, dass Aggressionspotenzial und Sozialverhalten von Hunden einzuschätzen. Und eigentlich sollte ein Sachkundenachweis des Halters für jede Hundehaltung obligatorisch sein.

Die entscheidende Rolle spielt vor allem das andere Ende der Leine und nicht die genetische Veranlagung. Der Mensch hat einen wichtigen Einfluss auf das Aggressionsverhalten seines Hundes, ob unbewusst oder sogar gewollt.

 

Beißvorfälle lassen sich in den meisten Fällen auf menschliches Versagen und auf Unkenntnis der angemessenen Hundeführung zurückführen.

Im Sinne der Listenhunde ist es umso wichtiger, dass Du Dich eingehend mit Hundeverhalten gegenüber Menschen und Artgenossen auseinandersetzt. Auch mit den jeweiligen Rassemerkmalen.

Du trägst die Verantwortung , in wie weit Dein Hund dazu beiträgt das Image der sogenannten „Kampfhunde“ zu verbessern und im besten Fall ad absurdum zu stellen.

 

Jeder Hund ist ein wunderbares Individuum und kein Hund hat es verdient, auf Grund seiner Rassezugehörigkeit verurteilt zu werden.