Wenn der Begriff Listenhunde oder sogar Kamphunde fällt, geht es in der Regel um Hunde, die in §3 Landeshundegesetz als gefährliche Hunde klassifiziert werden. Da dort verschiedene Rassen aufgelistet sind, hat sich der Begriff Listenhunde festgesetzt.
Zu den gefährlichen Hunden nach § 3 der Landeshundeverordnung gehören die Rassen:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterier
- Bullterrier
Ebenso deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen.