Tierschutz hat Zukunft – mit Deinem Testament

Du warst immer ein tierlieber Mensch und Tierschutz liegt Dir am Herzen? Vielleicht hast Du auch ein Haustier, was Du versorgt wissen möchtest, wenn Du es zurück lassen musst?

Tiere haben in Deutschland zwar kein Erbrecht, doch die Unterbringung und Versorgung kann testamentarisch gesichert werden.

Es gibt keine Erben und mit Deinem Nachlass möchtest Du noch etwas Sinnvolles tun? Aus diesen Gründen möchtest Du vielleicht Deinen Tierschutzverein Wuppertal e.V. als Deinen Erben einsetzen.

Gemeinnützige Vereine sind von der Erbschaftssteuer befreit und so kommt Dein Erbe ungeschmälert für den Tierschutz zum Einsatz.
 

Den Nachlass regeln - aber wie?

Bei der Abfassung eines Testaments solltest Du Dir immer fachkundigen Rat bei einem Notar oder Rechtsanwalt einholen.

Einen kleinen Überblick können wir aber hier schon geben.
 

Wie errichte ich ein Testament?

Grundsätzlich kann ein Testament privatschriftlich (eigenhändig) oder öffentlich (vor einem Notar) von jeder Person ab 16 Jahren errichtet werden.

Rechtssicherer ist das öffentlich errichtete Testament, da Fragen zur Formulierung und rechtliche Konsequenzen direkt mit dem Notar besprochen werden können. Du kannst einen Alleinerben einsetzen, z.B. den Tierschutzverein Wuppertal e.V., Du kannst daran eventuell irgendwelche Verpflichtungen knüpfen, z.B. für Dein Haustier zu sorgen, Du kannst mehrere Personen konkret bedenken, Du kannst auch Vermächtnisse aus der Erbmasse heraus nehmen und den Erben verpflichten, diese zu erfüllen.

Das Berliner Testament ist die häufigste Form des gemeinschaftlichen Testaments von Eheleuten, die sich zunächst gegenseitig einsetzen und für den Fall des Todes den länger lebenden Ehegatten einen Dritten als Schlusserben einsetzen. Er erbt das Vermögen, das nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten noch vorhanden ist.

Du siehst, es gibt alle Möglichkeiten, Deinen Nachlass in Deinem Sinne zu regeln.
 

Formulierung

Für alle Formulierungen im Rahmen Deines Testaments gilt: Triff eindeutige Regelungen! Eine Formulierung wie „Nach dem Tod gehört alles den Tieren“ ist zu unbestimmt und daher unwirksam. Es würde in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge eintreten.

Bitte nenne Deinen Erben, ob Personen oder Organisationen, immer mit vollständigem Namen und Anschrift.
 

Verwahrung

Privatschriftliche Testamente können gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Die amtliche Verwahrung hat den Vorteil, dass das Testament sicher bis zum Tod aufgehoben wird und nach dem Tod des Erblassers garantiert zur Geltung kommt. Das öffentliche Testament wird immer amtlich verwahrt. Für ein öffentliches Testament werden Notargebühren fällig plus die Hinterlegungsgebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe des Nachlasses.

Jedes Testament kann grundsätzlich unabhängig von der Aufbewahrungsform geändert oder neu geschrieben werden. Eine amtliche Verwahrung ist in jedem Fall anzuraten, damit der Erbe auch von dem Testament durch das Nachlassgericht erfährt. Ein Testament zu Hause in der Schublade kann ggf. abhandenkommen und somit kann der letzte Wille nicht erfüllt werden.
 

Gesetzliche Erbfolge

Das Gesetz geht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den nächsten Verwandten zukommen lässt.

Die wichtigsten erbrechtlichen Regeln findest Du in den §§ 1924 bis 1941 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Hat der Erblasser kein Testament verfasst, geht der gesamte Nachlass auf die gesetzlichen Erben über.

Auch wenn der Erblasser alle Verwandten von der Erbfolge ausgeschlossen hat, können Kinder, Ehegatten Eltern und eingetragenen Lebenspartner ein Pflichtteil beanspruchen.
 

Testamentsvollstreckung

Je aufwendiger der Nachlass, z.B. mehrere Erben, ein weit gestreutes Vermögen, Eigentum oder ähnliche Umstände, ist es ratsam im Testament eine Testamentsvollstreckung festzulegen.

Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz, kontaktiert die Erben, regelt etwaige Verbindlichkeiten, erstellt sie Erbschaftssteuererklärung und führt Erbauseinandersetzungen unter den Erben durch.

Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung vom Bruttonachlasswert zuzüglich etwaiger Sonderzuschläge bei längerer Verwaltung.
 

Schenkung

Du kannst aber auch schon zu Lebzeiten Teile Deines Vermögens als Schenkung an eine gemeinnützige Organisation, wie z.B. den Tierschutzverein Wuppertal e.V. übertragen.

Zuwendungen von Todes wegen (Erbschaften/Vermächtnisse) und Zuwendungen zu Lebzeiten (Schenkungen) an eine gemeinnützige Organisation sind grundsätzlich von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Außerdem kannst Du mit einer Schenkung Steuern sparen, indem Du den Betrag in Deiner persönlichen Einkommenssteuererklärung steuermindert geltend machst.
 

Tierschutzvereine sind auf Erbschaften und Schenkungen angewiesen.

Ohne sie wäre Vieles im Sinne der Tiere nicht möglich. Vielen Dank!
 

Jetzt spenden!

Tierschutzverein Wuppertal
IBAN: 1234567891234567891235567879

Vielen Dank im Namen aller Tiere!