Für bestimmte Hunde musst Du Deine Sachkunde nachweisen, indem Du eine schriftliche Prüfung ablegst (Multiple Choice = Antwort Wahl Verfahren).
1. Das gilt für Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. § 11 Landeshundegesetz NRW
2. und für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Landeshundegesetz NRW, ebenso für
3. für gefährliche Hunde nach § 3 Landeshundegesetz NRW und
4. und für deren Kreuzungen, wo das äußere Erscheinungsbild deutlich diesen Rassen zuzuordnen ist.