Hilft das TschG den Tieren wirklich?

Im Juli 1972, d.h. seit nunmehr fast 50 Jahren existiert das Tierschutzgesetz in Deutschland.

2006 wurde es überarbeitet und ist in einer neuen Fassung in Kraft getreten.

Darin heißt es in § 1:

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

oder in § 17:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe

  wird bestraft, wer

  1. ein Wirbeltier ohne vernüftigen Grund tötet oder

  2. einem Wirbeltier

      a. aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

      b. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche

          Schmerzen zufügt."

50 Jahre Tierschutzgesetz, eigentlich sollte man meinen, dies ist eine wirklich tolle Errungenschaft. Aber leider ist gut gemeint, nicht immer gut gemacht.

Neben unzähligen Ausnahmenregelungen im Gesetz zu oben genanntem §1, wie z.B. in der Landwirtschaft und bei Tierversuchen, wird das Gesetz selten konsequent durchgesetzt und Verstöße werden, wenn überhaupt, nur geringfügig  geahndet.

Obwohl Deutschland als erstes Land der EU in 2002 dem Tierschutz Verfassungsrang einräumte,

im Grundgesetz heißt es in Artikel 20 a:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

bleiben Tiere nach dem Strafgesetzbuch Sachen.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch  § 90a:
„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltende Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Diese unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten und Spielräume der sich überschneidenden Gesetzgebungen sind ein Grund dafür, dass Tierrechte nach wie vor in der Politik, in der Gesellschaft und in der Rechtsprechung nicht den nötigen Stellenwert erhalten und somit, obwohl ein Tierschutzgesetz in Deutschland mit teilweise klaren Vorgaben vorhanden ist, Tiere nicht den erforderlichen Schutz erhalten, und zwar auf allen Ebenen. 

 

Für umfangreiche Infos klicke hier:

Infos Deutscher Tierschutzbund

Tierschutzgesetz PDF